Chancen-Aufenthaltsrecht

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Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vom 21. Dezember 2022

Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das am 31.12.2022 in Kraft trat, bietet langjährig Geduldeten in Deutschland eine Möglichkeit, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen. Ziel des Gesetzes ist es, Kettenduldungen zu beenden und die Integration zu fördern. Um die Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu erhalten, müssen Geduldete sich mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhalten (Stichtag: 31. Oktober 2022), nicht erheblich straffällig geworden sein und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Während dieser 18 Monate sollen die Betroffenen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen, wie die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Falls alle Bedingungen erfüllt sind, können sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25a oder §25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen. Diese Regelung soll gut integrierten Menschen eine langfristige Perspektive in Deutschland bieten.

Darüber hinaus profitieren auch Familienangehörige, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie mit der betreffenden Person zusammenwohnen und dürfen ebenfalls keine schweren Straftaten begangen haben.

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