Bau- und Architektenrecht, Handwerksrecht
Bau- und Architektenrecht, Handwerksrecht
Das private Baurecht regelt u.a. die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten. Es beinhaltet zum einen die Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den daran Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (dazu gehören z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker usw.). Zum anderen gehört zum privaten Baurecht aber auch das private Nachbarrecht. Hierzu gehört aber auch Problemlösung bei der Abwicklung von Werkverträgen. Dazu zählen Werkabnahme und Vergütung, Vorleistungspflichten und Abschlagszahlungen, Haftung bei Sachmängeln, Kündigungsrechte, Bauverträge und die VOB/B. Das öffentliche Baurecht regelt u.a. die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.
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Hilfestellung bei Fragen um die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
Feststellen der Bonität von Kunden
Gestaltung, Änderung und Überprüfung von Verträgen (auch im Hinblick auf technische und juristische Neuerungen)
Hilfe bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilie
Klärung von Rechten & Pflichten der Vertragsbeteiligten