Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht
Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht
In diesem Rechtsbereich geht es unter anderem Mietminderungsfälle und Zurückbehaltungsrechte bei Mängeln, Ansprüche auf Mangelbeseitigung, Schadensersatzforderungen seitens der Mieter im Falle einer vom Vermieter verschuldeten Mängelsituation oder Verzug bei der Mangelbeseitigung, Aufwendungsersatzansprüche seitens des Vermieters, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und -prüfungen, ordentliche und außerordentliche Kündigungen von Mietverhältnissen sowie die Abwicklung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eigentümer von Wohnungseigentum sind zudem Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Beziehungen untereinander im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt sind. Das WEG regelt detailliert den Ablauf, die Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen. Diese Versammlungen werden mindestens einmal jährlich durch den Verwalter einberufen, und die gefassten Beschlüsse werden schriftlich festgehalten und archiviert. Unsere Kanzlei bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Dazu gehören Beratungen zu sämtlichen Fragen rund um das Mietverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Anpassung und Überprüfung von Mietverträgen, Grundstückskaufverträgen und anderen Rechtsdokumenten. Des Weiteren klären wir die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz. Zusätzlich bieten wir Unterstützung von Hausverwaltungen bei rechtlichen Angelegenheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit Mietobjekten.
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Hilfestellung bei Fragen rund um das Mietverhältnis
Gestaltung, Änderung und Überprüfung von Mietverträgen, Grundstückskaufverträgen etc.
Klärung von Rechten & Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft
Hausverwaltungen